Die Stiftung in der Vermögensnachfolge

Neben unternehmerischen Nachfolgelösungen, die eine Stiftung einschließen und die ganz besonders sorgfältige, individuelle und zeitaufwendige Planung und Begleitung erfordern, können auch für kleine bis mittlere Vermögen mit Hilfe einer Stiftung adäquate Modelle von Erblasser und Rechtsanwalt entwickelt werden. Oftmals wünschen sich die Mandanten, daß ihr Vermögen zumindest zu einem Teil der Allgemeinheit und wohltätigen, gemeinnützigen Zwecken zugute kommt. Wir haben schon eine ganze Reihe von gemeinnützigen Stiftungen gegründet, rechtlich selbständige, "rechtsfähige" ebenso wie sog. unselbständige Stiftungen, die oftmals wesentlich einfacher zu führen sind. Die Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Stiftungen erfolgt steuerfrei und in Verbindung mit geschickter Satzungsgestaltung kann der Wille und Wunsch des Erblassers weit in die Zukunft getragen werden.
 
Neben Expertise im Erbrecht bedarf es auch Erfahrung im Recht der Gemeinnützigkeit. Sowohl unser Fachanwalt für Erbrecht Nils Weber als auch Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht Jan Weber, der auch Steuerberater ist, sind seit vielen Jahren in gemeinnützigen Stiftungen leitend tätig und können ihre große Erfahrungen auch auf diesem Gebiet in ihre Beratung einfließen lassen.