Internationales Erbrecht
Angesichts der zunehmenden Mobilität der freien Bürger innerhalb aber auch außerhalb der EU gewinnen das Internationale Erbrecht und die damit zusammenhängend erbschaftsteuerlichen Herausforderungen zunehmend an Bedeutung, denn vielfach besteht Grundbesitz im Ausland (Spanien, Frankreich, Schweiz) oder leben Erblasser oder Kinder im Ausland.
Nicht nur eine mögliche Nachlaßspaltung (die Anwendbarkeit verschiedener Rechtsordnungen auf einzelne Nachlaßgegenstände) ist zu bedenken, sondern insbesondere eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es sind Fälle bekannt, in denen aufgrund versäumter Planung der Vermögensnachfolge der Zugriff von Finanzbehörden zweier Staaten erfolgte und mangels Anrechnungsvorschriften mehr als zwei Drittel des Nachlasses weggesteuert wurden.
Neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet die im Jahre 2015 in Kraft tretende EU-Erbrechtsverordnung, die einen Paradigmenwechsel im internationalen Erbrecht vollzieht. Während bisher (von Ausnahmen wie Dänemark abgesehen) das anzuwendende Erbrecht an die Staatsangehörigkeit anknüpfte, wird ab 2015 der "gewöhnliche Aufenthalt" zum entscheidenden Kriterium. Das bedeutet, daß sich in Deutschland ansässige ausländische Staatsangehörige unbedingt Gedanken über Ihre Vermögensnachfolge machen müssen - gleiches gilt für deutsche Staatsangehörige, die für mehr als nur einen vorübergehenden Zeitraum (etwa 6 Monate) Deutschland verlassen.
Bisher bestehende Testamente sollten insoweit überprüft und angepasst werden.