Presserecht
Wir vertreten seit Jahren verschiedene, teilweise weltweit bekannte Prominente und schützen ihre Persönlichkeitsrechte gegen Presseveröffentlichungen und insbesondere gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik im Internet.
Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen, etwa in den USA, sind die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland objektiv bestimmt. Grundsätzlich unzulässig ist das Behaupten und Verbreiten von unwahren Tatsachenbehauptungen, also solche Äußerungen, die objektiv dem Beweis zugänglich sind ("Herr Müller hat kleine Kinder gefressen"). Wahre Tatsachen dürfen nur dann nicht verbreitet werden, wenn damit ein unzulässiger Eingriff in besonders geschützte Persönlichkeitsrechte (z.B. die Intimsphäre) verbunden ist.
Meinungsäußerungen, also Äußerungen, die ein Dafürhalten, eine Ansicht beinhalten und gerade nicht beweisbar sind, sondern der Überzeugungsarbeit bedürfen ("Herr Meier ist irgendwie komisch"), sind dagegen grundsätzlich immer zulässig, es sei denn, die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung ("Mit Verlaub, Herr Präsident …") ist überschritten.
Das Presse- und Äußerungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die inzwischen eine große Ausdifferenzierung erfahren hat und die einiger Erfahrung und Fingerspitzengefühl ("Judiz") bedarf. In den letzten Jahren hat insbesondere der Schutz des Persönlichkeitsrechtes im Internet an Bedeutung gewonnen. Dabei ist zwar die Rechtslage oft eindeutig, die Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Providern, Anbietern oder Autoren im Ausland kann jedoch aufwendig sein. Gleichzeitig ist schnelles Handeln oberstes Gebot, um die weitere, unkontrollierte Verbreitung von Verleumdungen zu verhindern. Aufgrund unserer Erfahrungen und Verbindungen zu vielen Anwaltsbüros im Ausland, mit denen wir gegebenenfalls kooperieren, haben wir jedoch eine hohe Erfolgsquote und können Persönlichkeitsrechtsverletzungen schnell und effizient beseitigen.
Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht Jan Weber.