Jan Weber
Jan Weber ist Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Jahrgang 1970, verheiratet, Vater einer Tochter und eines Sohnes, studierte in Heidelberg und setzte schon früh seinen Schwerpunkt im Steuerrecht. Seit 2012 auch Fachanwalt für Erbrecht, berät er mit seiner mehrfachen Qualifikation Mandanten auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge und ist außerdem an der Schnittstelle von Zivil- und Steuerrecht tätig (z.B. finanzgerichtliche Verfahren).
Rechtsanwalt und Fachanwalt Jan Weber berät nicht nur in Fragen des privaten Erbrechts und der Unternehmensnachfolge, sondern kann als Zertifizierter Berater für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DANSEF e.V.) insbesondere erbschaftsteuerrechtlich qualifiziert beraten, aber auch die ertragsteuerlichen Folgen einer geplanten Gestaltung abschätzen. Als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) wickelt er auch größere Nachlässe ab. Er berät und vertritt verschiedene, teilweise weltweit tätige gemeinnützige Stiftungen in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen, insbesondere auf dem Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechtes. Daneben betreut er seit seinem Eintritt in die Sozietät Weber & Partner Mandate auf dem Gebiet des Internet- und EDV-Vertragsrechtes, ein weiterer Schwerpunkt liegt im gewerblichen Rechtsschutz.
Er vertritt außerdem verschiedene Personen des öffentlichen Lebens bundesweit und im Ausland im Äußerungs- und Presserecht.
Rechtsanwalt Jan Weber ist Mitglied der Wirtschaftsjunioren Heidelberg und des Förderkreises des Institutes für Mittelstandforschung der Universität Mannheim. Er ist weiter engagiert in der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V., im EDV-Gerichtstag, in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des DAV und im Landesverband der Steuerberatenden Berufe.
JanWeber@WeberundPartner.de