Selbstanzeige

Wie bereits seit Monaten diskutiert, ist es nun beschlossene Sache: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist verschärft und deutlich komplizierter als noch bis Ende 2014. Der "Berichtigungszeitraum", innerhalb dessen die Nachmeldungen vollständig und korrekt sein müssen, um die Straffreiheit zu erlangen, wurde von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Dies wird die wirksame Selbstanzeige in der Praxis sicherlich erschweren, außerdem werden höhere Strafzuschläge verlangt. Bei einer Hinterziehung von mehr 25.000 € pro Tat, werden erhöhte Strafzuschläge zwischen 10 und 20 Prozent fällig. Die Selbstanzeige muss nun auch alle Steuerstraftaten innerhalb einer Steuerart umfassen.
 
Gleichzeitig ist absehbar, dass Schwarzgeld in Europa nicht mehr sicher ist: Das Ende des Bankgeheimnisses ist besiegelt, eine entsprechende Vereinbarung wurde im Oktober 2014 von 50 Staaten unterzeichet, von den zu Höchstpreisen angekauften, gestohlenen Kundendaten auf CD wollen wir gar nicht reden.
 
Es ist darum höchste Zeit, zu handeln und Schwarzgeld zu legalisieren. Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht Jan Weber ist erfahren auf dem Gebiet der Selbstanzeigen und kann umfassend beraten. Sämtliche Selbstanzeigen unserer Kanzlei wurden diskret abgewickelt, waren erfolgreich, haben unseren Mandanten den Weg in die Legalität geebnet und von jahrelangen Ängsten vor Entdeckung befreit. Lassen Sie sich jetzt beraten - bevor es zu spät ist!